AGB

        AGB

Diese AGB gelten für Aufträge, die der Presseagentur Silke Schmidt, Kornblumenring 23, 31600 Uchte,   erteilt werden – sofern ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

Nutzungsrechte
An allen Leistungen der Presseagentur Silke Schmidt werden dem Auftraggeber   Nutzungsrechte   eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

Die Presseagentur Silke Schmidt ist berechtigt, die Produkte zum Zweck der   Eigenwerbung zu verwenden.

Urheberrechte
Vorschläge und sonstige Mitarbeit des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht – es sei denn, dass   dieses ausdrücklich vereinbart worden ist –   und haben auch keinerlei Einfluss auf die Höhe des Honorars.

Die Verwendung von Materialien, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt (z.B.   Fotos, Texte, Logos),   erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Kunde zu deren   Verwendung berechtigt ist.

Haftung
Mit der Genehmigung von Entwürfen und Umsetzungen durch den Auftraggeber  übernimmt dieser die  Verantwortung für Text und Bild. Für die vom Kunden  freigegebenen Entwürfe und Umsetzungen entfällt   die Haftung der Agentur für   Presseagentur Silke Schmidt.

 ollte die Presseagentur Silke Schmidt notwendige Fremdleistungen in Auftrag  geben müssen, sind die  jeweiligen Auftragnehmer und Vertragspartner keine  Erfüllungsgehilfen der Presseagentur Silke Schmidt.  Eine Haftung für die   Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Partner wird ausgeschlossen, soweit dem   gesetzliche Vorschriften nicht entgegen wirken.

Schweigepflicht 
Die Presseagentur Silke Schmidt verpflichtet sich, über sämtliche Details, die im   Zusammenhang mit ihrer   Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden,   Stillschweigen zu bewahren.

Schadenersatz
Schadenersatzansprüche des Kunden – insbesondere mit der Begründung des   Verzugs, Unmöglichkeit   der Leistung, mangelhafter oder unvollständiger Leistung,   Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter   Handlung – sind ausgeschlossen,   soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Presseagentur Silke   Schmidt beruhen.

Vergütung
Die Vergütung ist innerhalb des auf der Rechnung gesetzten Zahlungszieles fällig.   Bei Zahlungsverzug   kann die Presseagentur Silke Schmidt Verzugszinsen in Höhe   des banküblichen Giro-Dispo-Zinssatzes  verlangen.

Honoraranspruch der Presseagentur Silke Schmidt entsteht für jede einzelne   Leistung, sobald diese erbracht wurde. Erstreckt sich ein Auftrag über einen   längeren  eitraum oder erfordert finanzielle   Vorleistungen, sind angemessene   Abschlagszahlungen zu vereinbaren und zu leisten.

Alle der Presseagentur Silke Schmidt entstehenden Auslagen sind vom Kunden zu   erstatten.

Schlussbemerkung
Die Wirksamkeit der Bestimmungen wird nicht berührt, wenn einzelne oder   mehrere der vorstehenden   Bestimmungen unwirksam sein sollten.

Gerichtsstand ist das örtlich und sachlich für die Presseagentur Silke Schmidt   zuständige Gericht.

 Stand 01.02.2020

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